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Vermögensübertragungen aus Erbschaften und Schenkungen: Schwerpunkt im Westen

Von Herold Team2 Min. Lesezeit

Im Jahr 2025 entfielen 95 Prozent des Gesamtwerts auf Westländer.

Das teilte das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mit.

Nach Angaben der Finanzverwaltungen wurden 142,5 Milliarden Euro veranlagt.

In den östlichen Bundesländern und in Berlin lagen 8,0 Milliarden Euro.

Unterschiede beim Wert pro Kopf

Ende 2025 lebten in den östlichen Ländern und in Berlin knapp ein Fünftel.

Das waren 19 Prozent der Bevölkerung.

Der Anteil am Gesamtwert lag jedoch bei 5 Prozent.

Das vererbte und verschenkte Vermögen lag dort bei knapp 500 Euro pro Kopf.

In den westlichen Ländern lag das übertragene Vermögen bei gut 2.100 Euro.

Die Finanzämter veranlagten diese Werte.

Das war nach Angaben von Destatis mehr als viermal so viel.

Der gesamtdeutsche Durchschnitt lag 2025 bei gut 1.800 Euro pro Kopf.

Unterschiede bei der festgesetzten Steuer

Die Unterschiede zeigten sich auch bei der festgesetzten Erbschaft- und Schenkungsteuer.

In Deutschland wurden 2025 insgesamt 21,4 Milliarden Euro festgesetzt.

Davon entfielen 20,4 Milliarden Euro auf die westlichen Bundesländer.

Das entspricht 95 Prozent.

In den östlichen Bundesländern und in Berlin lagen die Werte bei 1,0 Milliarden Euro.

Das entspricht 5 Prozent.

Hinweis zur Vergleichbarkeit der Steuern

Die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist eine Ländersteuer.

Das Statistische Bundesamt erklärte diesen Punkt.

Die festgesetzte Steuer entspricht laut Hinweis nicht den Steuereinnahmen desselben Berichtsjahres.

Grund sind spätere Zahlungsflüsse.

Grund sind auch Änderungsfestsetzungen.

Grund sind zudem Steuererlasse wegen der Verschonungsbedarfsprüfung.

Die Verschonungsbedarfsprüfung steht in Paragraph 28a Erbschaftsteuerrecht.

Einordnung der Statistik

Destatis sagte, dass die Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik nicht alle Vermögensübergänge abbildet.

Der Grund sind Freibeträge.

Viele Erbschaften, Vermächtnisse und Schenkungen bleiben unter den Freibeträgen.

Für diese Fälle wird in der Regel keine Steuer festgesetzt.

Die Fälle erscheinen deshalb nicht in der Statistik.

Berechnung der Werte pro Kopf

Für die Pro-Kopf-Berechnungen nutzte Destatis die Ergebnisse der Bevölkerungsfortschreibung.

Die Bevölkerungsfortschreibung bezog sich auf den 31. Dezember 2025.

Destatis setzte hierfür die Grundlage des Zensus 2022 ein.

Für die westlichen Bundesländer setzte Destatis 67.415.169 Einwohnerinnen und Einwohner an.

Für Berlin und die östlichen Bundesländer setzte Destatis 16.051.948 Einwohnerinnen und Einwohner an.

Weitere Angaben

Weitere Ergebnisse und methodische Hinweise bietet der Statistische Bericht „Statistik über die Erbschaft- und Schenkungsteuer 2025“.

Weitere Hinweise bietet auch die Themenseite „Weitere Steuern“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.

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