Vermögensübertragungen aus Erbschaften und Schenkungen: Schwerpunkt im Westen
Im Jahr 2025 entfielen 95 Prozent des Gesamtwerts der steuerlich berücksichtigten Vermögensübertragungen durch Erbschaften und Schenkungen auf die westlichen Bundesländer. Das teilte das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mit. Dort wurden nach Angaben der Finanzverwaltungen 142,5 Milliarden Euro veranlagt. In den östlichen Ländern und Berlin waren es 8,0 Milliarden Euro.
Deutliche Unterschiede pro Kopf
Ende 2025 lebte in den östlichen Ländern und Berlin knapp ein Fünftel der Bevölkerung Deutschlands, konkret 19 Prozent. Ihr Anteil am Gesamtwert der steuerlich berücksichtigten Vermögensübertragungen lag jedoch nur bei 5 Prozent. Das steuerlich berücksichtigte vererbte und verschenkte Vermögen belief sich dort auf knapp 500 Euro pro Kopf.
In den westlichen Ländern wurden gut 2.100 Euro pro Kopf übertragen und steuerlich von den Finanzämtern veranlagt. Das war nach Angaben von Destatis mehr als viermal so viel wie im Osten. Der gesamtdeutsche Durchschnitt lag 2025 bei gut 1.800 Euro pro Kopf.
Auch die festgesetzte Steuer konzentrierte sich im Westen
Die Unterschiede spiegeln sich auch bei der festgesetzten Erbschaft- und Schenkungsteuer wider. Von den im Jahr 2025 insgesamt 21,4 Milliarden Euro festgesetzter Erbschaft- und Schenkungsteuer in Deutschland entfielen 20,4 Milliarden Euro, also ebenfalls 95 Prozent, auf die westlichen Bundesländer. In den östlichen Bundesländern und Berlin waren es 1,0 Milliarden Euro, entsprechend 5 Prozent.
Die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist eine Ländersteuer. Das Statistische Bundesamt weist darauf hin, dass die festgesetzte Steuer wegen späterer Zahlungsflüsse, Änderungsfestsetzungen und Steuererlassen nach der Verschonungsbedarfsprüfung gemäß § 28a ErbStG nicht den Steuereinnahmen desselben Berichtsjahres entspricht.
Einordnung der Statistik
Nach Angaben von Destatis kann die Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik keine Informationen über alle Vermögensübergänge liefern, weil die meisten Erbschaften, Vermächtnisse und Schenkungen innerhalb der Freibeträge liegen. Für diese wird in der Regel keine Steuer festgesetzt und sie erscheinen deshalb nicht in der Statistik.
Für die Pro-Kopf-Berechnungen wurden die Ergebnisse der Bevölkerungsfortschreibung zum 31. Dezember 2025 auf Grundlage des Zensus 2022 herangezogen. Für die westlichen Bundesländer wurden 67.415.169 Einwohnerinnen und Einwohner angesetzt, für Berlin und die östlichen Bundesländer 16.051.948.
Weitere Ergebnisse und methodische Hinweise bietet der Statistische Bericht „Statistik über die Erbschaft- und Schenkungsteuer 2025“ sowie die Themenseite „Weitere Steuern“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.
Eigene Anzeige
Hier könnten Ihre Neuigkeiten stehen
Erreichen Sie Leserinnen und Leser in ganz Deutschland, transparent als Anzeige gekennzeichnet.