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Roadmap soll Sozialleistungen digitaler und leichter zugänglich machen

Von Herold Politik1 Min. Lesezeit
Smartphone mit neutralem dunklem Bildschirm neben einer Mappe. KI-Symbolbild.

KI-generiert · Herausgeber: Hessen App GmbH

KI-Symbolbild · Herausgeber: Hessen App GmbH

Das Expertengremium „Digitalisierung Sozialstaatsreform“ hat am 8. Oktober einen Plan für die weitere Digitalisierung der Arbeits- und Sozialverwaltung vorgelegt. Dieser Plan heißt Roadmap. Er enthält einen gemeinsamen Rahmen für Bund, Länder und Kommunen, also Städte und Gemeinden. Dazu gehören Ziele und Schritte für die Umsetzung.

Digitale Angebote, die Bearbeitung von Anträgen, technische Plattformen und Regeln für Daten sollen besser zusammenpassen. Das gilt auch für die rechtlichen Bedingungen. Menschen sollen leichter Sozialleistungen erhalten und ihre Anliegen möglichst von Anfang bis Ende digital erledigen können. Geplant sind unter anderem bundesweit durchgängige digitale Verfahren und eine verbindliche Zusammenarbeit.

Sozialplattform soll zum zentralen Portal werden

Im Juli beschloss das Gremium, die bestehende Sozialplattform zu einem zentralen digitalen Sozialportal weiterzuentwickeln. Es soll schrittweise zu einer zentralen Anlaufstelle für die dort angebotenen Leistungen werden. Dafür wird der Begriff One-Stop-Shop verwendet.

Die Roadmap beschreibt die nächsten Schritte. Dazu zählen ein erweitertes Leistungsangebot und die Nutzung des Deutschland-Stacks. Der Deutschland-Stack ist eine Technologieplattform für digitale Vorhaben der Verwaltung.

Weitere Vorhaben sind verbindliche Regeln für Daten und Schnittstellen. Schnittstellen ermöglichen den Austausch zwischen technischen Systemen. Sozialbehörden sollen Daten so austauschen können, dass die rechtlichen Regeln eingehalten werden. Außerdem soll das Once-Only-Prinzip weiter umgesetzt werden. Nach diesem Prinzip sollen Menschen der Verwaltung Angaben nur einmal bereitstellen müssen.

Auch Gesetze und die Organisation der Verwaltung sollen für digitale Abläufe geeignet sein. Weitere Schwerpunkte sind der verantwortungsvolle Einsatz Künstlicher Intelligenz sowie die Weiterentwicklung der Sozialverwaltung und des Sozialrechts.

Zeitplan wird regelmäßig überprüft

Ein Zeitplan nennt die nächsten Festlegungen, Prüfaufträge und Umsetzungsschritte sowie die dafür vorgesehenen Zeiträume. Er soll im weiteren Verlauf regelmäßig überprüft und aktualisiert werden. Die Roadmap ist auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales abrufbar.

Das Gremium wurde am 20. Mai 2026 auf Empfehlung der Sozialstaatskommission eingesetzt. Den Vorsitz haben Vertreterinnen und Vertreter zweier Ministerien: des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS).

Weitere Mitglieder vertreten die Bundesagentur für Arbeit, Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Bremen sowie die drei kommunalen Spitzenverbände. Diese Verbände vertreten Städte, Gemeinden und Landkreise. Je nach Thema werden weitere Länder, Einrichtungen der Sozialversicherung und Fachleute für Digitalisierung hinzugezogen.

Das Gremium trifft sich jeden Monat bis Ende 2027 und begleitet die Umsetzung der Empfehlungen zur Digitalisierung.

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