Roadmap soll Sozialleistungen digitaler und leichter zugänglich machen

Das Expertengremium „Digitalisierung Sozialstaatsreform“ hat am 8. Oktober eine Roadmap für die weitere Digitalisierung der Arbeits- und Sozialverwaltung vorgelegt. Sie enthält einen gemeinsamen Handlungsrahmen für Bund, Länder und Kommunen sowie Ziele und Schritte für die Umsetzung.
Digitale Angebote, Verwaltungsverfahren, Plattformen, Datenstandards und rechtliche Rahmenbedingungen sollen besser zusammenspielen. Bürgerinnen und Bürger sollen so leichter Zugang zu Sozialleistungen erhalten und ihre Anliegen möglichst durchgängig digital erledigen können. Die Roadmap sieht dafür unter anderem bundesweit durchgängige digitale Verfahren und eine verbindliche Zusammenarbeit vor.
Sozialplattform soll zum zentralen Portal werden
Das Gremium hatte im Juli beschlossen, die bestehende Sozialplattform zum zentralen digitalen Sozialportal weiterzuentwickeln. Sie soll schrittweise zu einem One-Stop-Shop ausgebaut werden. Die Roadmap beschreibt dafür die nächsten Schritte – vom erweiterten Leistungsangebot bis zur Nutzung des Deutschland-Stacks.
Weitere Vorhaben betreffen verbindliche Daten- und Schnittstellenstandards, einen rechtssicheren Datenaustausch zwischen Sozialbehörden und die weitere Umsetzung des Once-Only-Prinzips. Auch digitaltaugliche rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen, der verantwortungsvolle Einsatz Künstlicher Intelligenz sowie die Weiterentwicklung von Sozialverwaltung und Sozialrecht gehören zu den Schwerpunkten.
Zeitplan wird regelmäßig überprüft
Ein fortzuschreibender Zeitstrahl benennt die nächsten Festlegungen, Prüfaufträge und Umsetzungsschritte sowie die dafür vorgesehenen Zeiträume. Er soll im weiteren Prozess regelmäßig überprüft und fortgeschrieben werden. Die Roadmap ist auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales abrufbar.
Das Expertengremium wurde am 20. Mai 2026 auf Empfehlung der Sozialstaatskommission eingesetzt. Ihm gehören Vertreterinnen und Vertreter des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) als Vorsitzende, der Bundesagentur für Arbeit, der Länder Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Bremen sowie der drei kommunalen Spitzenverbände an. Weitere Länder, Sozialversicherungsträger sowie Digitalexpertinnen und -experten werden themenbezogen hinzugezogen. Das Gremium tagt monatlich bis Ende 2027 und begleitet die Umsetzung der Digitalisierungsempfehlungen.
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