Gesetzentwurf: Verfassungsfeinde sollen nicht Schöffen werden können

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat am 12. Oktober einen Entwurf zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes vorgelegt. Er soll unter anderem die Voraussetzungen für die Berufung ehrenamtlicher Richterinnen und Richter neu regeln. Personen sollen nicht berufen werden können, wenn sie keine Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten.
Für Schöffinnen und Schöffen soll künftig bereits eine Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder zu einer Freiheitsstrafe jeder Dauer zum Ausschluss führen. Bisher ist dafür eine Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Tat zu mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe erforderlich.
Schöffenamt soll bei verzögerter Wahl fortbestehen
Nach dem Entwurf sollen Schöffinnen und Schöffen nach Ablauf ihrer Amtszeit so lange im Amt bleiben, bis eine Neuwahl stattgefunden hat. Damit soll verhindert werden, dass eine blockierte Wahl die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege beeinträchtigt. In mehreren kommunalen Gremien ist für die Wahl eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Eine Minderheit von mehr als einem Drittel der Stimmberechtigten kann sie daher blockieren.
Änderungen in der juristischen Ausbildung
Der Entwurf sieht außerdem vor, dass Personen, die die freiheitliche demokratische Grundordnung bekämpfen, nicht in den juristischen Vorbereitungsdienst aufgenommen werden können. Die Länder sollen das e-Examen verpflichtend vorschreiben dürfen. Jura-Studierende sollen ihre Praktika künftig auch während der Vorlesungszeit absolvieren können. Das soll die Planung insbesondere für Menschen mit Job, Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen erleichtern.
Der Entwurf wurde an die Länder und Verbände versandt und auf der Internetseite des Ministeriums veröffentlicht. Interessierte Kreise können bis zum 6. November 2026 Stellung nehmen. Die Stellungnahmen sollen ebenfalls auf der Ministeriumsseite veröffentlicht werden.
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