75 Jahre Bundesverfassungsgericht: Hubig würdigt die Rolle für Freiheit und Demokratie
Anlässlich des morgigen 75. Jubiläums des Bundesverfassungsgerichts hat sich Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig zu der Rolle des Gerichts geäußert. In ihrer Erklärung würdigte sie das Bundesverfassungsgericht als prägend für die Republik und als zentrale Instanz für Freiheit und Demokratie.
Hubig betonte, ohne das Bundesverfassungsgericht wäre „unsere Republik nicht die gleiche“. Karlsruhe habe das Land geprägt und die Verfassung zu einem „Bollwerk der Freiheit und der Demokratie“ gemacht. Zugleich verwies sie darauf, dass die Verfassung Bürgerinnen und Bürgern ein Versprechen gebe, auf das sie sich berufen könnten.
Nach den Worten der Ministerin reicht die Bedeutung des Gerichts weit über Deutschland hinaus. In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts fänden sich Antworten auf große Fragen der Gegenwart, etwa beim Klimaschutz, beim Recht auf Bildung und bei der Selbstbestimmung am Lebensende. Das erkläre auch, weshalb das Gericht weltweit und im Inland hohes Ansehen genieße.
Den Jahrestag bezeichnete Hubig als Anlass zu Stolz und Freude. Er solle als Bürgerinnen und Bürger der „Karlsruher Republik“ gefeiert werden. Gleichzeitig mahnte sie, dass Gericht und Land vor großen Herausforderungen stünden. Die verfassungsmäßige Ordnung sowie die gleiche Würde und Freiheit aller Menschen seien nicht selbstverständlich.
Hubig machte deutlich, dass der Schutz von Freiheit und Demokratie nicht allein auf dem Bundesverfassungsgericht lastet. Auch die beste Verfassung könne politisches Ringen um die richtigen Lösungen nicht ersetzen. „Es kommt auf uns alle an“, erklärte die Ministerin.
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