Landkreistag warnt vor Milliardenlasten bei Pflegereform
Vor dem für morgen angestrebten Kabinettsbeschluss zum Pflegeneuordnungsgesetz fordert der Deutsche Landkreistag grundlegende Änderungen an den Reformplänen. Der Verband warnt davor, die Pflegeversicherung finanziell zu stabilisieren, indem Kosten auf Pflegebedürftige und auf die kommunal finanzierte Hilfe zur Pflege verlagert werden.
Präsident Landrat Dr. Achim Brötel sagte, der Bund dürfe sein Finanzierungsproblem nicht an die Pflegebedürftigen und die Sozialämter der Landkreise weiterreichen. Genau darauf laufe der bisherige Entwurf an wesentlichen Stellen hinaus. Eine nachhaltige Pflegereform sei das aus Sicht des Landkreistags nicht, sondern ein „milliardenschwerer Verschiebebahnhof“.
Der Landkreistag verweist darauf, dass die Kommunen bereits heute faktisch die zweite Pflegekasse seien. Wenn pflegebedürftige Menschen ihre verbleibenden Kosten nicht selbst tragen können, springt die Hilfe zur Pflege ein. Deren Bruttoausgaben lagen 2025 bei 6,6 Milliarden Euro und damit 11,8 Prozent über dem Vorjahr. Bereits 2024 waren die Ausgaben um 16,4 Prozent und 2023 um 24,1 Prozent gestiegen.
Nach Darstellung des Verbands sieht der bisherige Gesetzentwurf für 2027 rund 1 Milliarde Euro zusätzliche Ausgaben in der Hilfe zur Pflege vor. Als wesentliche Ursache nennt der Landkreistag die vorgesehene zeitliche Streckung der Leistungszuschläge für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen. Die daraus resultierenden kommunalen Mehrbelastungen könnten bis 2035 auf fast 2 Milliarden Euro jährlich steigen. Zusammen mit der demografischen Entwicklung drohten die jährlichen Aufwendungen der Hilfe zur Pflege langfristig auf rund 12 Milliarden Euro anzuwachsen.
Der Verband fordert deshalb, die pflegebedingten Eigenanteile wirksam und dauerhaft zu begrenzen. Ein echter Pflegedeckel könne ein wichtiger Teil der Lösung sein. Außerdem müssten sachfremde Kosten aus den Eigenanteilen herausgenommen werden. Medizinische Behandlungspflege in Pflegeheimen solle von den Krankenkassen übernommen werden. Auch die Länder seien gefordert, weil Investitionskosten von Pflegeeinrichtungen nicht immer stärker den Pflegebedürftigen aufgebürdet werden dürften.
Pflegebedürftige in besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe müssten außerdem endlich die vollen Leistungen der Pflegeversicherung erhalten. Zudem müsse die angekündigte Wiedereinführung des Unterhaltsrückgriffs in das Gesetz aufgenommen werden. Nach Ansicht des Landkreistags würde sonst die Rechnung an die Pflegebedürftigen und die Sozialämter der Landkreise weitergereicht.
Besondere Sorge bereitet dem Verband auch die häusliche Versorgung. Rund 86 Prozent der Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt. Problematisch sei deshalb die vorgesehene vierjährige Aussetzung der bisherigen Regelungen zur Refinanzierung tariflicher Entlohnung in der Pflege. Wenn ambulante Angebote dadurch unter zusätzlichen wirtschaftlichen Druck geraten, steige das Risiko früherer stationärer Versorgung.
Brötel verwies zugleich darauf, dass die ursprünglich erwogenen Einschnitte bei den Rentenversicherungsbeiträgen für pflegende Angehörige nicht weiterverfolgt werden sollen. Zudem hält der Verband die Anpassung der Schwellenwerte für die Pflegegrade 1 bis 3 sowie eine stärkere Ausrichtung auf Prävention zwar grundsätzlich für richtig, sieht darin aber keine ausreichende Antwort auf die drohenden Milliardenbelastungen der Sozialhilfeträger.
Zum Abschluss betont der Landkreistag, die Pflegeversicherung müsse wieder einen verlässlicheren Anteil der tatsächlichen Pflegekosten tragen. Eine kurzfristige Sanierung der Pflegeversicherung auf Kosten der Pflegebedürftigen und der kommunalen Haushalte lehnt der Verband ab. Die Landkreise könnten nicht die Ersatzkasse für Finanzierungslücken des Bundes sein.
Kontakt für Rückfragen zur Pressemitteilung: Pressestelle Landkreis Friesland, Tel. 04461/919-3170, E-Mail: [email protected].
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