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Weniger Meldeaufwand im EU-Binnenhandel: Änderungen im Außenhandelsstatistikgesetz

Von Herold Team3 Min. Lesezeit

Weniger Meldepflichten im EU-Binnenhandel

Das Statistische Bundesamt meldete eine geringere Belastung.

Die Belastung betrifft die statistischen Meldepflichten.

Die Grundlage ist die Novellierung des Außenhandelsstatistikgesetzes.

Weniger Unternehmen mussten 2025 melden

Im Jahr 2025 mussten in Deutschland 40 Prozent weniger melden.

Das entspricht 29 400 Unternehmen weniger als im Jahr 2021.

Das Statistische Bundesamt nannte höhere Meldeschwellen als Ursache.

Neue Meldeschwellen für Exporte

Bei Exporten innerhalb des EU-Binnenmarkts stieg die Meldeschwelle 2025.

Die Schwelle verdoppelte sich von 500 000 Euro auf 1 Million.

Das Statistische Bundesamt ordnete die Änderung dem EU-Binnenhandel zu.

  • 2021: Meldeschwelle für Exporte lag bei 500 000 Euro.
  • 2025: Meldeschwelle für Exporte lag bei 1 Million Euro.

Neue Meldeschwellen für Importe

Bei Importen aus dem EU-Binnenmarkts stieg die Meldeschwelle 2025.

Die Schwelle wurde von 800 000 Euro auf 3 Millionen verdreifacht.

Das Statistische Bundesamt nannte die deutlich höhere Entlastung als Ergebnis.

  • 2021: Meldeschwelle für Importe lag bei 800 000 Euro.
  • 2025: Meldeschwelle für Importe lag bei 3 Millionen Euro.

Nur jedes zwanzigste Unternehmen meldete 2025

Im Jahr 2025 war nur jedes zwanzigste Unternehmen meldepflichtig.

Es ging um Warenverkehre zwischen Deutschland und anderen EU-Staaten.

Das betrifft die Intrahandelsstatistik.

Deutschland im EU-Vergleich bei Bürokratieentlastung

Eurostat führte eine Umfrage zur Bürokratieentlastung durch.

Die Umfrage betraf den Intrahandel in der Europäischen Union.

Eurostat ordnete Deutschland bei der Entlastung auf den dritten Platz ein.

Estland lag mit minus 57 Prozent vor Deutschland.

Bulgarien lag mit minus 52 Prozent vor Deutschland.

Intrahandel macht mehr als die Hälfte aus

Der Intrahandel umfasst den Warenhandel mit anderen EU-Staaten.

Im Jahr 2025 machte der Intrahandel mehr als die Hälfte.

Das Statistische Bundesamt erhebt die Daten monatlich bei Unternehmen.

Die Erhebung erfolgt direkt durch das Statistische Bundesamt.

Warum Nicht-EU-Handel anders erfasst wird

Das Statistische Bundesamt erfasst den Außenhandel mit Nicht-EU-Mitgliedstaaten anders.

Die Zollverwaltung erfasst den Nicht-EU-Handel fast vollständig.

Die Zollverwaltung nutzt zollrechtliche Bestimmungen.

Das Statistische Bundesamt kann dabei keine Meldebefreiungen festlegen.

Entwicklung der meldepflichtigen Unternehmen in der EU

Zwischen 2021 und 2025 waren in der EU jährlich durchschnittlich 5,7 Millionen Unternehmen aktiv.

Diese Unternehmen führten innergemeinschaftlichen Warenhandel durch.

Im Schnitt meldeten rund 430 000 Unternehmen zur Intrahandelsstatistik.

Der Anteil sank in der EU von 8,3 Prozent.

Der Anteil sank in der EU auf 6,8 Prozent.

Der Rückgang gilt für den Zeitraum von 2021 bis 2025.

In Deutschland sank der Anteil von 8,3 Prozent auf 5,4 Prozent.

Im Jahr 2025 waren nur etwa 43 800 Unternehmen meldepflichtig.

Die Gesamtzahl außenhandelsaktiver Unternehmen lag bei 803 900.

Damit war im Jahr 2025 etwa jedes zwanzigste Unternehmen meldepflichtig.

Importseite: Zahl der meldepflichtigen Unternehmen sank stark

Auf der Importseite sank die Zahl meldepflichtiger Unternehmen 2025 stark.

Das Statistische Bundesamt sagte, die Zahl habe sich mehr als halbiert.

Im EU-Vergleich lag Deutschland hinter Estland auf dem zweiten Platz.

2025 mussten in Deutschland nur 2,7 Prozent der Unternehmen melden.

Diese Unternehmen importierten Waren aus anderen EU-Mitgliedstaaten.

2021 lag der Anteil bei 5,8 Prozent.

  • 2021: 5,8 Prozent der Import-Unternehmen meldeten zur Intrahandelsstatistik.
  • 2025: 2,7 Prozent der Import-Unternehmen meldeten zur Intrahandelsstatistik.

Warum Importdaten noch ergänzt werden

Mehr als 90 Prozent des Importwerts werden primärstatistisch erfasst.

Primärstatistisch bedeutet, dass Daten direkt erhoben werden.

Fehlende Daten werden ergänzt.

Die Ergänzung nutzt Exportdaten anderer EU-Mitgliedstaaten.

Die Ergänzung erfolgt über den europäischen Mikrodatenaustausch.

Das Statistische Bundesamt bewertete die Qualität als weitgehend gesichert.

So konnte die Meldeschwelle importseitig stärker angehoben werden.

Die Meldeschwelle exportseitig stieg dagegen weniger stark.

Exportseite: Rund 30 Prozent meldeten 2025 nicht mehr

Exportseitig befreite die Reform 2025 viele Unternehmen von der Meldepflicht.

Im Jahr 2025 traf das 30 Prozent der Unternehmen.

Diese Unternehmen waren 2021 noch meldepflichtig.

Deutschland belegte EU-weit den vierten Platz bei den Entlastungen.

Bulgarien lag mit minus 57 Prozent vor Deutschland.

Portugal lag mit minus 34 Prozent vor Deutschland.

Estland lag mit minus 30 Prozent vor Deutschland.

  • Bulgarien: minus 57 Prozent Entlastung bei Exporten.
  • Portugal: minus 34 Prozent Entlastung bei Exporten.
  • Estland: minus 30 Prozent Entlastung bei Exporten.
  • Deutschland: vierter Platz bei der Entlastung.

Neue Exportmeldequote nach Reform

2025 waren nur 16,1 Prozent der exportierenden Unternehmen meldepflichtig.

2021 waren es 19,1 Prozent gewesen.

Das Statistische Bundesamt verband die Entlastung mit der Verdopplung.

Die Verdopplung der Meldeschwelle glich die aufgelaufene Inflation mehr aus.

Grenzen für höhere Exportmeldeschwellen

Bei Exporten innerhalb der EU gibt es eine obere Grenze.

Europäische Vorgaben begrenzen die Meldeschwelle nach oben.

Die Vorgaben verlangen mindestens 95 Prozent Wertabdeckung.

Das betrifft die direkt erhobenen Exportwerte.

Das soll die Qualität der Exportdaten sichern.

Das gilt für den Austausch zwischen nationalen Statistikbehörden.

Das Statistische Bundesamt erklärte auch die Wirkung für

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