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Jugendämter nahmen 2025 rund 56.900 Kinder und Jugendliche in Obhut
Schutzmaßnahmen 2025: Zahl sinkt deutlich
Im Jahr 2025 nahmen Jugendämter in Deutschland rund 56.900 Kinder.
Sie nahmen rund 56.900 Kinder und Jugendliche in Obhut.
Die Jugendämter handelten damit zu deren Schutz vorübergehend.
Das Statistische Bundesamt nannte diese Zahl in seinen Angaben.
Das waren 18 Prozent weniger als im Vorjahr.
Das entspricht rund 12.600 Fällen weniger als 2024.
Im Jahr 2024 gab es laut Statistischem Bundesamt bereits einen Rückgang.
Der Rückgang lag bei 7 Prozent oder 5.100 Fällen.
Damit sank die Fallzahl innerhalb von zwei Jahren um rund ein Viertel.
2023 stiegen die Fallzahlen zuvor auf knapp 74.600 Schutzmaßnahmen.
Warum die Zahl sinkt: weniger Inobhutnahmen nach Einreisen
Das Statistische Bundesamt nennt die Entwicklung unbegleitet eingereister Minderjähriger als Ursache.
Diese Entwicklung schwankt seit den 2010er Jahren stark.
Das aktuelle Minus geht laut Statistischem Bundesamt vor allem darauf zurück.
Die Zahl der vorläufigen und regulären Inobhutnahmen nach unbegleiteten Einreisen sank.
Sie sank von rund 30.800 auf knapp 16.500 Fälle.
Damit lag die Veränderung bei minus 47 Prozent.
Gegenbewegung: mehr Selbstmeldungen
Gleichzeitig stiegen die Fallzahlen bei den Selbstmeldungen.
Die Selbstmeldungen stiegen um rund 870 Fälle.
Die Selbstmeldungen erreichten etwa 10.100 Fälle.
Das entspricht einem Plus von 9 Prozent.
Dringende Kindeswohlgefährdungen steigen
Bei den dringenden Kindeswohlgefährdungen stieg die Zahl ebenfalls.
Die Zahl stieg um 850 auf gut 30.300 Fälle.
Das entspricht einem Plus von 3 Prozent.
Bei den Selbstmeldungen war das der fünfte Anstieg in Folge.
Bei den dringenden Kindeswohlgefährdungen war das der zweite Anstieg in Folge.
Häufigste Gründe: dringende Kindeswohlgefährdung und unbegleitete Einreise
Das Statistische Bundesamt nennt Mehrfachnennungen als mögliches Muster.
Im Jahr 2025 führte eine dringende Kindeswohlgefährdung zu 53 Prozent der Schutzmaßnahmen.
In 29 Prozent der Fälle war eine unbegleitete Einreise der Anlass.
In 18 Prozent der Fälle war eine Selbstmeldung der Anlass.
Betroffene Altersgruppen: mehrheitlich ab 14 Jahre
Die meisten Betroffenen waren Jugendliche ab 14 Jahren.
Knappe zwei Fünftel waren jedoch Kinder unter 14 Jahren.
Das entspricht 38 Prozent der Betroffenen.
Vorheriger Aufenthalt: Familie und private Haushalte
Ein Fünftel aller Betroffenen war von Zuhause ausgerissen.
Etwa ebenso viele wurden an einem jugendgefährdenden Ort angetroffen.
Vor der Maßnahme lebten 59 Prozent der Minderjährigen in einer Familie.
Oder in einem privaten Haushalt.
20 Prozent lebten zuvor in einer Einrichtung.
In den übrigen Fällen war der vorherige Aufenthalt unbekannt.
In den übrigen Fällen gab es keine feste Unterkunft.
Anlässe 2025: Überforderung und unbegleitete Einreisen
Die häufigsten Anlässe für eine Schutzmaßnahme lagen 2025 bei Mehrfachnennungen.
- Überforderungen der Eltern: 32 Prozent
- Unbegleitete Einreisen: 29 Prozent
- Vernachlässigungen: 16 Prozent
- Körperliche Misshandlungen: 15 Prozent
- Psychische Misshandlungen: 11 Prozent
Veränderungen zum Vorjahr: mehr Meldungen bei Misshandlungen
Trotz des allgemeinen Rückgangs stiegen die Nennungen bei neun von 13 Anlässen.
Das Statistische Bundesamt verglich dabei die Werte mit dem Vorjahr.
Der stärkste Zuwachs betraf körperliche und psychische Misshandlungen.
Körperliche Misshandlungen stiegen um 1.114 Nennungen.
Psychische Misshandlungen stiegen um 941 Nennungen.
Körperliche Misshandlungen stiegen damit zum zweiten Mal in Folge.
Psychische Misshandlungen stiegen damit zum sechsten Mal in Folge.
Bei Mädchen war der Anstieg in beiden Fällen besonders deutlich.
Bei Mädchen stieg der Wert bei körperlichen Misshandlungen um 745 Nennungen.
Bei Mädchen stieg der Wert bei psychischen Misshandlungen um 750 Nennungen.
Der Mädchenanteil lag 2025 bei körperlichen Misshandlungen bei 65 Prozent.
Der Mädchenanteil lag 2025 bei psychischen Misshandlungen bei 62 Prozent.
Zum Vergleich lag der Mädchenanteil in der minderjährigen Bevölkerung 2025 bei knapp 49 Prozent.
Widerspruch: Sorge- oder Erziehungsberechtigte widersprechen oft nicht
In 9 Prozent aller Fälle legten Sorge- oder Erziehungsberechtigte Widerspruch ein.
Das betraf die Inobhutnahme.
Die höchste Widerspruchquote gab es bei Verdacht auf Vernachlässigung.
Die Widerspruchquote lag dort bei 26 Prozent.
Psychische Misshandlungen folgten mit 25 Prozent.
Sexuelle Gewalt lag bei 22 Prozent.
Körperliche Misshandlungen lagen bei 19 Prozent.
Das Statistische Bundesamt wertete eine hohe Widerspruchquote als mögliches Zeichen.
Das Zeichen soll auf mangelnde Kooperationsbereitschaft bei der Gefahrenabwehr hindeuten.
Wenn das Jugendamt trotz Widerspruch von einer andauernden Gefährdung ausgeht.
Dann kann das Jugendamt das Familiengericht anrufen.
Die Jugendämter nutzten diese Möglichkeit 2025 in 82 Prozent der Widerspruchsfälle.
Ende der Maßnahmen: Rückkehr und neue Unterbringung
Nach der Schutzmaßnahme kehrte ein Viertel zurück.
Das entspricht 25 Prozent.
Diese Kinder und Jugendlichen kehrten an den vorherigen Aufenthaltsort zurück.
Weitere 44 Prozent wurden nach der Inobhutnahme an einem neuen Ort untergebracht.
In 14 Prozent der Fälle beendeten die Betroffenen die Inobhutnahme selbst.
Ein Beispiel war das Ausreißen aus der Maßnahme.
In 8 Prozent wechselte die Zuständigkeit.
In weiteren 8 Prozent wurde die Maßnahme auf andere Weise beendet.
Die Angaben beziehen sich ausschließlich auf reguläre Inobhutnahmen ohne vorläufige Inobhutnahmen.
Rechtlicher Rahmen und Statistik: vorläufige und reguläre Inobhutnahmen
Jugendämter sind nach dem Kinder- und Jugendhilferecht berechtigt und verpflichtet.
Die Jugendämter handeln dabei in akuten Krisen oder Gefahrensituationen.
In solchen Situationen führen Jugendämter vorläufige Maßnahmen zum Schutz durch.
Die vorläufigen Inobhutnahmen können auf Bitte der