Eurojackpot: Gewinne sind steuerfrei – aber nicht unbegrenzt einlösbar

Eurojackpot zieht am 9. Oktober um 120 Millionen Euro. Die Lotterie erklärt Auszahlungswege, Steuerregeln und die dreijährige Frist für Gewinne.

Von Herold Team1 Min. Lesezeit

Bei einem Eurojackpot-Gewinn kommt kein Geldkoffer an die Haustür: Höhere Gewinne werden auf ein Bankkonto überwiesen. Eurojackpot räumt mit drei verbreiteten Irrtümern rund um Gewinne auf. Anlass ist die Ziehung am Freitag, 9. Oktober 2026, bei der der Jackpot laut Mitteilung bei 120 Millionen Euro steht.

Auszahlung hängt von der Gewinnhöhe ab

Kleingewinne können bei einem vor Ort abgegebenen Tipp direkt in der Annahmestelle ausgezahlt werden. Die Grenze für Barauszahlungen ist je nach Bundesland unterschiedlich. Höhere Gewinne werden überwiesen. Wer per App oder online spielt, erhält den Gewinn automatisch auf sein Konto; ab einer bestimmten Summe wird gefragt, auf welches Konto das Geld gehen soll.

Bei einem Hochgewinn können Gewinnerinnen und Gewinner auf Wunsch mit der Gewinnerbetreuung sprechen – telefonisch oder in der Zentrale der staatlichen Lotteriegesellschaft. Die Fachleute unterstützen laut Mitteilung unter anderem bei organisatorischen Fragen und geben Hinweise zur Diskretion.

Gewinne grundsätzlich steuerfrei, Frist beachten

Eurojackpot-Gewinne sind in Deutschland grundsätzlich steuerfrei. Anders kann es bei Erträgen aus angelegtem Gewinn kommen: Zinsen und andere Kapitalerträge können steuerpflichtig sein.

Ein Gewinn lässt sich nicht unbegrenzt lange geltend machen. Es gilt eine gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Kalenderjahres der Ziehung. Für einen Gewinn aus dem Jahr 2026 endet die Frist demnach am 31. Dezember 2029. Eurojackpot empfiehlt, Spielquittungen frühzeitig zu prüfen und Gewinne zeitnah einzulösen.

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