Einfache Sprache

Zentrales Vorsorgeregister wird digitaler

Von Herold Politik1 Min. Lesezeit

Das Zentrale Vorsorgeregister wird ab dem 1. Oktober 2026 erweitert.

Die Erweiterung soll die Arbeit für Ärztinnen und Ärzte erleichtern.

Die Erweiterung soll auch Betreuungsgerichte entlasten.

Künftig sollen Nutzerinnen und Nutzer direkt auf registrierte Dokumente zugreifen.

Die Nutzerinnen und Nutzer sollen Inhalte schneller erkennen.

Zum Beispiel sollen sie den Inhalt einer Patientenverfügung sehen.

Welche Informationen bietet das Register bisher?

Das Zentrale Vorsorgeregister gibt bisher nur Auskunft über bestehende Vorsorgeregelungen.

Das Register zeigt bisher auch den Aufbewahrungsort des Dokuments.

Das Register nennt aber nicht den Inhalt des Dokuments.

Zu den gespeicherten Vorsorgeregelungen zählen Patientenverfügungen.

Zu den gespeicherten Vorsorgeregelungen zählen auch Vorsorgevollmachten.

Welche Fälle werden im Register erfasst?

Die Bundesnotarkammer betreibt das Register seit 2003.

Seit 2004 hat die Bundesnotarkammer dafür einen gesetzlichen Auftrag.

Erfasst werden Vorsorgevollmachten im Register.

Erfasst werden auch Betreuungsverfügungen im Register.

Erfasst werden auch Patientenverfügungen im Register.

Erfasst werden außerdem Widersprüche gegen das Ehegattennotvertretungsrecht.

Welche neue Funktion soll ab dem 1. Oktober 2026 gelten?

Ab dem 1. Oktober 2026 soll das Register auf Wunsch einen Scan enthalten.

Das teilte eine Mitteilung dazu mit.

Der Scan soll zu dem jeweiligen registrierten Dokument gehören.

Ob eine Vollmacht weiterhin gültig ist, zeigt das Register dann noch nicht.

Eine zweite Funktionserweiterung soll dafür erst geplant sein.

Wann treten die Änderungen in Kraft?

Die Verordnung tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erließ die Verordnung.

Die Verordnung ermöglicht die Änderungen.

Wofür soll das Register nach Angaben der Mitteilung helfen?

Das Zentrale Vorsorgeregister soll vor allem in medizinischen Notfällen helfen.

Das Register soll auch in Verfahren vor Betreuungsgerichten helfen.

Wenn eine Vollmacht vorliegt, kann das unnötige Betreuungen verhindern.

Das kann vor allem bei Vollmachten für Familienangehörige gelten.

Wie kann man das Register abrufen?

Das Zentrale Vorsorgeregister lässt sich über die Website des Registers abrufen.

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