Einfache Sprache

BMJV schlägt neue Haftungsregeln bei Verkehrsunfällen vor

Von Herold Politik2 Min. Lesezeit

Geplante Änderungen beim Schadensersatz nach Verkehrsunfällen

Das Bundesjustizministerium will die Haftung nach Verkehrsunfällen neu regeln.

Das Ministerium hat dafür einen Gesetzentwurf vorgelegt.

Der Gesetzentwurf nennt Änderungen zu Leasingfahrzeugen und Tatfahrzeugen.

Mehr Gleichbehandlung bei Leasingfahrzeugen

Der Gesetzentwurf soll den Unterschied bei Schadensersatz künftig beenden.

Ein Unfall soll nicht mehr anders behandelt werden.

Dies soll passieren, wenn ein Leasingfahrzeug beteiligt ist.

Jeder Unfallbeteiligte soll nur für den eigenen Schaden haften.

Bisher kann das Leasingunternehmen unter Umständen vollen Schadensersatz verlangen.

Das gilt auch dann, wenn der Halter mitverantwortlich ist.

Leichterer Schadensersatz bei Auto als Waffe

Der Gesetzentwurf soll Betroffenen von Straftaten mit einem Auto als Waffe helfen.

Ein Auto soll als Waffe eingesetzt werden.

In solchen Fällen soll der Schadensersatz leichter durchsetzbar sein.

Künftig soll grundsätzlich der Kfz-Haftpflichtversicherer direkt in Anspruch genommen werden können.

Das soll die Zuständigkeit für Opfer klarer machen.

Opfer sollen erkennen, an welche Stelle sie ihre Ansprüche richten müssen.

Das gilt auch dann, wenn ein Halter nicht eindeutig ist.

Das gilt auch dann, wenn das Fahrzeug gestohlen wurde.

Bundesministerin Stefanie Hubig zur geplanten Reform

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig kommentierte den Entwurf.

Sie sagte, ein Verkehrsunfall könne ein Leben schnell verändern.

Sie sagte, Betroffene müssten klare und faire Haftungsregeln erwarten.

Sie sagte, es dürfe keinen Unterschied geben zwischen eigenem Auto und Leasingfahrzeug.

Sie sagte auch, schwere Straftaten mit einem Fahrzeug bräuchten besseren Schutz.

Sie sagte, Betroffene brauchten schnellen und verlässlichen Schadenersatz.

Sie sagte, Betroffene könnten ihre Ansprüche direkt beim Kfz-Haftpflichtversicherer geltend machen.

Sie nannte das unabhängig von der Haltereigenschaft.

Sie nannte das unabhängig davon, ob das Fahrzeug gestohlen wurde.

Sie sagte, der Rechtsstaat lasse Opfer nicht allein.

Höhere Höchstgrenzen bei großen Schäden

Der Gesetzentwurf sieht höhere Höchstgrenzen vor.

Er soll diese an die Inflation anpassen.

Die Anpassung soll sich auf die letzte Änderung im Jahr 2007 beziehen.

Für Personenschäden sollen künftig zehn Millionen Euro gelten.

Für Sachschäden sollen künftig zwei Millionen Euro gelten.

Auch die Mindestversicherungssummen sollen verdoppelt werden.

Geplante Mindestversicherungssummen

  • 15 Millionen Euro für Personenschäden.
  • 2,5 Millionen Euro für Sachschäden.
  • 100.000 Euro für Vermögensschäden.

Ziele der neuen Grenzen

Das Ministerium nennt als Ziel die Abdeckung großer Schadensereignisse.

Diese Abdeckung soll haftungs- und versicherungsrechtlich gelten.

Verfahren und Fristen für Stellungnahmen

Der Gesetzentwurf wurde am Freitag an die Länder und Verbände versandt.

Das BMJV hat den Gesetzentwurf auf seiner Internetseite veröffentlicht.

Die interessierten Kreise können bis zum 30. Oktober 2026 Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen sollen auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht werden.

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