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Steuerreform: Bundestag berät Entlastungen ab 2027

Der Bundestag hat am 8. Oktober erstmals über die geplante Einkommensteuerreform beraten. Das ist eine Änderung der Steuer auf Einkommen. Die Entwürfe gingen anschließend an die Ausschüsse. Dort befassen sich Gruppen von Abgeordneten mit bestimmten Fachthemen. Die Bundesregierung will vor allem Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen entlasten. Die Änderungen sollen 2027 beginnen. Das Gesetz ist noch nicht beschlossen.
Was Familien und Beschäftigte erwarten könnten
Laut Entwurf soll das Kindergeld im Januar 2027 von 259 auf 267 Euro pro Monat steigen. Im Jahr 2028 soll es 272 Euro betragen. Der Grundfreibetrag soll 2027 auf 12.564 Euro wachsen. Das ist der Teil des Einkommens, auf den keine Einkommensteuer anfällt.
Auch der Betrag für berufliche Ausgaben soll steigen, den Beschäftigte ohne einzelne Belege von ihrem Einkommen abziehen können.
Streit über Umfang und Finanzierung
Sehr hohe Einkommen sollen stärker besteuert werden. Für den steuerpflichtigen Einkommensteil ab 250.000 Euro sind 45 Prozent vorgesehen. Ab 280.000 Euro ist eine weitere Stufe mit 47 Prozent geplant. Diese Sätze gelten jeweils für die betreffenden Einkommensteile.
Finanzminister Lars Klingbeil hält die Entlastung für einen fairen Ausgleich. Den Grünen und den Linken gehen die Pläne nicht weit genug. Auch die Union fordert Verbesserungen beim Ausgleich von Steuerbelastungen, die durch steigende Preise entstehen. Nun prüft vor allem der Finanzausschuss die Entwürfe. Das ist die Gruppe im Bundestag, die sich mit Finanzthemen befasst.