Baden und Bootsverkehr beim Seenachtfest zeitweise verboten
Am 2. August gilt auf dem Stadtsee von 21 bis 23 Uhr ein befristetes Aufenthaltsverbot – ausgenommen autorisiertes Personal und das Drachenboot.

Aufenthaltsverbot auf dem Stadtsee während des Feuerwerks
Während der Durchführung des Feuerwerks beim Altstadt- und Seenachtfest in Bad Waldsee gilt auf dem Stadtsee ein zeitlich befristetes Aufenthaltsverbot. Darauf weist die Stadt hin.
Demnach sind das Baden sowie das Befahren des Stadtsees mit Wasserfahrzeugen aller Art am Sonntag, 2. August, in der Zeit von 21 bis 23 Uhr verboten.
Ausgenommen sind lediglich das von der Stadt Bad Waldsee zur Ausbringung der Lichtbecher autorisierte Personal sowie das Drachenboot.
Wie weiter mitgeteilt wird, führt die DLRG während dieser Zeit ständige Patrouillenfahrten am Seeufer durch.
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